Hinweis

Ihre Browserversion wird leider nicht mehr unterstüzt. Dies kann dazu führen, dass Webseiten nicht mehr fehlerfrei dargestellt werden und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Browser zu aktualisieren oder einen der folgenden Browser zu verwenden:

Benutzungsordnung mit Gebührenordnung 2022

Öffentliche Bücherei Oberdürrbach 
St.- Josef-Str. 7, 97080 Würzburg

Öffnungszeiten:
Mittwoch 16:00 – 18:00 Uhr
Sonntag   10:00 – 12:00 Uhr

Telefon: 0931 78012543
Email: buecherei-oberduerrbach@t-online.de
Homepage: www.oberduerrbach.koeb-unterfranken.de

Allgemeines

  1. Die Bücherei Oberdürrbach ist eine öffentliche Einrichtung, die jedem im Rahmen dieser Benutzungsordnung offensteht.
  2. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.
  3. Die Ausleihe ist kostenlos. Die Bücherei Oberdürrbach erhebt Benutzungs-, Verwaltungs- und Mahngebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung.
  4. Die Bücherei hat festgelegte Öffnungszeiten. Diese werden durch Aushang bekannt gemacht.

Anmeldung

  1. Für die Benutzung der Bücherei ist eine Anmeldung erforderlich.
  2. Personen über 18 Jahren melden sich persönlich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses an.
  3. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr müssen die gesetzlichen Vertreter der Anmeldung schriftlich zugestimmt haben. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
  4. Gleichzeitig stimmt der Benutzer mit seiner Unterschrift der elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu.
  5. Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt durch seine Unterschrift bzw. bei Betreten der Bücherei die Benutzungsordnung an.

Benutzung, Ausleihbedingungen und Ausleihbeschränkungen

  1. Die Leihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen und kann maximal einmal um    3 Wochen verlängert werden. Die Verlängerung ist möglich, sofern keine Vorbestellung auf das betreffende Medium vorliegt. Für einzelne Medientypen kann die Bücherei kürzere Leihfristen festlegen. Diese werden in der Gebührenordnung bekannt gegeben. Die Büchereileitung kann die Medienzahl pro Benutzer beschränken.
  2. Die Medien sind fristgerecht und unaufgefordert zurückzubringen.
  3. Bei Überschreiten der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.
  4. Erfolgt auf die schriftliche Mahnung keine Rückgabe eines entliehenen Mediums innerhalb von zwei Wochen, ist die Bücherei Oberdürrbach berechtigt, an Stelle der Rückgabe des Mediums Schadensersatz zu verlangen.
  5. Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden.
  6. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
  7. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  8. Auskünfte des Büchereipersonals ergehen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit.

Auswärtiger Leihverkehr

  1. Im Bestand der Bücherei nicht vorhandene Bücher können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Die Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek gelten zusätzlich.

Haftung und Behandlung der Medien

  1. Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderungen, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
  2. Die Bücherei übernimmt keine Haftung für Schäden an PCs oder sonstigen elektronischen Geräten, die durch die Nutzung der von der Bücherei entliehenen Medien entstehen.
  3. Der Benutzer ist bei entliehenen Medien für jeden Schaden, der am oder durch das Medium entsteht, schadensersatzpflichtig. Die Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung und der Verlust entliehener Medien sind der Bücherei unverzüglich mitzuteilen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
  4. Der Schadensersatz wird von der Bücherei Oberdürrbach nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.

Verhalten in den Büchereiräumen

  1. Der Benutzer hat sich so zu verhalten, dass der Büchereibetrieb und die anderen Benutzer nicht gestört werden.
  2. Das Hausrecht wird von der Leitung der Bibliothek oder dem beauftragten Bibliothekspersonal wahrgenommen. Den Anordnungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.

Nutzungsausschluss

  1. Bei Zuwiderhandeln kann die Büchereileitung einen vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss von der Benutzung verhängen. Hierüber entscheidet der Träger der Bücherei Oberdürrbach auf Antrag der Büchereileitung.

Inkrafttreten

  1. Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 19.05.2020 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.

Würzburg-Oberdürrbach, den  19.05.2020

Für die Pfarrei St. Josef Oberdürrbach

gez. Pfarrvikar Wolfgang Senzel


Gebührenordnung der Öffentlichen Bücherei Oberdürrbach

Leihfrist

Bücher, Spiele, Zeitschriften u. CDs: 4 Wochen / Verlängerung 3 Wochen

DVDs: 1 Woche  /  Verlängerung 1 Woche

Jahresgebühr

Kinder bis 14 Jahre  5 €

Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene  8 €

Familien  12 €

Die Leihfrist kann einmal verlängert werden, auch telefonisch oder per Mail.

Säumnisgebühr

Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.

Je Medium 0,50 € je angefangene Woche

Schadensersatz

Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert einschließlich Bearbeitungskosten.

Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 19.05.22 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Gebührenordnung außer Kraft gesetzt.Würzburg-Oberdürrbach, den  19.05.2022

Für die Pfarrei St. Josef Oberdürrbach

gez. Pfarrvikar Wolfgang Senzel